Einnahmen und Ausgaben
Auf einen Blick
Wer gesetzlich krankenversichert ist, bekommt in ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxen für seine Behandlung keine Rechnung, die er selbst bezahlen muss. Es reicht, dass er seine Gesundheitskarte einlesen lässt. Die Bezahlung seiner Behandlung erfolgt dann nahezu unsichtbar im Hintergrund. Täglich kostet die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter rund 550 Millionen Euro. Von entscheidender Bedeutung ist dafür ein milliardenschwerer Sammeltopf, der GesundheitsfondsGesundheitsfondsWeiterlesen. Er wird hauptsächlich gefüllt mit Beiträgen der Krankenversicherten, ihrer Arbeitgeber, staatlichen Zuschüssen. Aus dem Fonds fließt das Geld an rund 100 KrankenkassenKrankenkassenWeiterlesen.
Sie finanzieren damit Krankenhausbehandlungen, Medikamente, Zahnersatz und vieles mehr. Und über die Kassenärztlichen VereinigungenKassenärztlichen VereinigungenWeiterlesen ambulante Leistungen ärztlicher und psychotherapeutischer Praxen. Dafür gelten umfangreiche Regelwerke. Obwohl 2022 nur für die ambulante ärztliche Versorgung knapp 45 Milliarden Euro ausgegeben wurden, reicht das Geld nie für alle und alles. Kein Wunder, dass gekürzt, gestrichen und häufiger gestritten wird.
Um was geht’s?
- Wie das Geld von den GKV-Versicherten zu Ärzten und PsychotherapeutenPsychotherapeutenWeiterlesen gelangt
- Welche Aufgaben die KVen dabei übernehmen
- Wie man das komplexe Honorarsystem verstehen kann
Dokumente
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Verhandeln und dann verteilenAnzeigen
HonorarHonorarWeiterlesen: Die KV Berlin bietet Basiswissen
Videos
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AbspielenDurch den Klick auf die Schaltfläche werden externe Inhalte von YouTube geladen.Wie abgerechnet und bezahlt wird
Ein Info-Video der KBV erläutert Grundlagen der Honorierung
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AbspielenDurch den Klick auf die Schaltfläche werden externe Inhalte von YouTube geladen.Aus dem Kassentopf in die Praxis
Die KV NO erklärt, wie das Honorar genau verteilt wird
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AbspielenDurch den Klick auf die Schaltfläche werden externe Inhalte von YouTube geladen.Was die KBV fürs Honorar fordert
Argumente aus einer der jüngsten Tarifrunden
Häufige Fragen
Die KVen bekommen von den Krankenkassen Geld für die Versicherten, die in ihrer Region wohnen. Was passiert, wenn diese anderswo krank und versorgt werden?
Dafür gibt es ein Ausgleichsverfahren zwischen KVen: Den Fremdkassenzahlungsausgleich. Paragraf 75 Sozialgesetzbuch VSozialgesetzbuch VWeiterlesen regelt Einzelheiten dazu, u.a., dass die KBV hierfür eine Richtlinie zu erstellen hat. Grundsätzlich gilt ja: Die KVen bekommen Geld der Krankenkassen für die ambulante Versorgungambulante VersorgungWeiterlesen von Versicherten, die ihren Wohnort im betreffenden Bundesland haben. Wird nun ein GKV-Versicherter anderswo in Deutschland krank, zahlt seine zuständige Heimat-KV der anderen KV die entsprechenden Leistungen. Dabei richtet sie sich nach der dortigen regionalen Gebührenordnung.
Wer bezahlt eigentlich die Arbeit der KVen und der KBV?
Die Arbeit der KVen wird durch eine Umlage ihrer Mitglieder für deren Verwaltungskosten bezahlt. Das Nähere bestimmt eine Abrechnungsordnung. Der allergrößte Teil der Umlage kommt dadurch zustande, dass ärztliche und psychotherapeutische Mitglieder ihrer KV einen geringen einstelligen Teil ihres Honorars überlassen. Jede KV übernimmt für ihre Mitglieder die Honorarabrechnung, um dann das Geld der Krankenkassen an diese weiterzuleiten. Dabei behält sie die vereinbarte Umlage ein. Grundlage ist stets ein Beschluss der Vertreterversammlung, quasi des Parlaments der KV. Ein kleiner Teil der Verwaltungskostenumlage fließt von den KVen an die KBV, um deren Arbeit zu finanzieren.
Letzte Änderung: 17. März 2025