Aufgaben der KBV und der KVen rund ums Honorar
Auf einen Blick
Das KV-System hat, wenn es ums Geld geht, zwei wichtige Aufgaben: Auf Bundes- und Landesebene Honorarverhandlungen mit den KrankenkassenKrankenkassenWeiterlesen. Und danach auf Landesebene die Verteilung des Honorars an die Mitglieder. Vieles dazu ist im Sozialgesetzbuch VSozialgesetzbuch VWeiterlesen festgelegt. Allein der dafür wichtige Paragrafen 87 umfasst (mit allen Unterparagrafen) rund 77.000 Zeichen. Zum Vergleich: Die 19 Grundrechte im Grundgesetz kommen mit etwa 16.000 Zeichen aus.
Erst verhandeln, dann verteilen – Basiswissen Honorar
Schritt 1: Auf Bundesebene verhandeln jährlich KBV und GKV-SpitzenverbandGKV-SpitzenverbandWeiterlesen. Sie sollen bis 31.8. festlegen, wie sich ärztliche und psychotherapeutische Honorare im folgenden Jahr weiterentwickeln. Darüber wird verhandelt: Ist die Bevölkerung kränker geworden? Das bedeutet in der Regel, dass in den Praxen mehr zu tun ist. Und sie dafür mehr HonorarHonorarWeiterlesen möchten (Mengenkomponente). Geprüft wird auch, ob Praxiskosten gestiegen sind, zum Beispiel für Geräte oder Personal. Auch dafür erwarten die Praxen mehr Honorar (Preiskomponente). Für beides gibt die Bundesebene Empfehlungen ab.
Schritt 2: Auf dieser Basis verhandelt dann jede KV mit den Verbänden der Krankenkassen regional. Bis 31.10. soll feststehen, wieviel Geld für die gesamte ambulante und psychotherapeutische Versorgung aller gesetzlich Krankenversicherten im Bundesland im Folgejahr ausgegeben werden kann (Gesamtvergütung). Dabei geht es vor allem um drei Größen: (1) Eine konkrete Mengenkomponente. (2) Einen konkreten regionalen Preis („Orientierungspunktwert“), mit dem später alle Leistungen bewertet werden. (3) Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen oder die, die sie erbringen.
Schritt 3: Ärzte und PsychotherapeutenPsychotherapeutenWeiterlesen rechnen nicht direkt mit den Krankenkassen ab, sondern mit ihrer KV. Quartal für Quartal stellen sie zusammen, welche Leistungen sie für GKV-Versicherte erbracht haben. Diese sind sämtlich in einem Honorarverzeichnis aufgelistet, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die KVen können an diese Abrechnungen nicht einfach einen Haken setzen und Honorar auszahlen. Denn die Gesamtvergütung ist immer begrenzt („budgetiert“), egal wieviele Leistungen erbracht wurden. Weil die Krankenkassen mit ihren Beitragsgeldern auskommen müssen. Um das budgetierte Honorar möglichst gerecht unter allen KV-Mitgliedern zu verteilen, vereinbaren Kassenverbände und KVen Regeln dafür (Honorarverteilungsmaßstab). Trotzdem sind Konflikte und Frust bei KV-Mitgliedern programmiert. Denn: Nicht jede Leistung, die erbracht wurde, wird später auch vollständig bezahlt.
Letzte Änderung: 17. März 2025