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Gesetzliche Grundlagen

Auf einen Blick

Wer krank in eine Praxis kommt, möchte nicht standardmäßig abgefertigt werden. Er sucht Hilfe, die ihn als einzigartigen Menschen in den Mittelpunkt stellt. Darum bemühen sich ärztlich und psychotherapeutisch Behandelnde täglich. Und doch sind alle in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht völlig frei. GKV-Gesundheitsversorgung ist an zahlreiche Gesetze, Richtlinien, Regeln gebunden. Denn das Geld ist begrenzt, medizinische Möglichkeiten kaum. Die GKV ist zudem ein Solidarsystem, das genutzt, nicht ausgenutzt werden soll. 

 

Sie garantiert allen Versicherten, deren Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu bessern. So steht es in §1 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V), dem zentralen Recht für die GKV. Doch Maximalversorgung wird nicht versprochen. Leistungen müssen WANZWeiterlesen sein: Wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig (§12). Praxisteams müssen deshalb stets mitbedenken, was sinnvoll und bezahlbar ist. Für sie gelten noch viel mehr Gesetze als das SGB V. Dieses gesamte VertragsarztWeiterlesen- bzw. VertragspsychotherapeutenrechtWeiterlesen wirkt sich am Ende auch im Patientenalltag aus.

 

Um was geht’s?

  • Praxisdaten

     

    Das VertragsarztrechtWeiterlesen: Früher ein einzigen Satz, heute hunderte Regelungen. Die wichtigsten Regelungen – einmal durchgezählt.

     

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  • Praxiswissen

     

    Der Gemeinsame Bundesausschuss gilt als „kleiner Gesetzgeber“. Ein Einblick in Sacharbeit und Zoff von 2017 – im Kern immer noch aktuell.

     

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  • Praxisquiz

     

    Bundesmantelvertrag, SGB V, Zulassungsverordnung – alles dicke Regelwerke. Ein Wissenstest zu den gesetzlichen Grundlagen.

     

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  • Paragrafen auf die Schnelle

    Wer durchzählt, merkt: Ganz schön viel zu beachten

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  • Qualität durch Genehmigungen

    Einzelheiten regeln KBV und Kassen – ein Beispiel dazu

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  • Einstieg: KVen und ihr Rechtsstatus

    Was es im Einzelnen bedeutet, eine Körperschaft zu sein

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    Arbeitsalltag eines Arztes

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Noch mehr Infos

  • Kann das schon weg? Auf gar keinen Fall.

     

    Unterlagen von Patienten, Aufzeichungen, Formulare – für Praxen gelten klare Vorgaben für die Dokumentation. Basis dafür sind unterschiedliche Vorschriften.

     

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  • Verträge und Recht – am Beispiel einer KV

     

    Von A wie Ambulantes Operieren bis Z wie ZI-Arzneimitteldaten – zwischen KVen und Kassen werden viele Verträge geschlossen. Zum Beispiel für Versicherte in Berlin.

     

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  • Bund, Land, Region: Dauerplanung

     

    Die BedarfsplanungWeiterlesen regelt, wie viele Ärzte und PsychotherapeutenWeiterlesen sich in einer Region niederlassen dürfen. Hier greifen viele rechtliche Regeln und Steuerungen ineinander.

     

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Häufige Fragen

Weil die medizinischen Möglichkeiten heute größer denn je sind, die Gelder der Krankenkassen aber begrenzt. Weil die GKV eine Solidargemeinschaft aller Versicherten ist. Und weil die meisten Menschen in der GKV Pflichtversicherte sind: Ihnen werden von ihrem Lohn oder Gehalt Beiträge für diese Krankenversicherung abgezogen. Auch ihr Arbeitgeber zahlt für sie Krankenkassenbeiträge. Aus all dem folgt: Begrenzte GKV-Gelder müssen für möglichst viele Versicherte und möglichst viel an Gesundheitsversorgung reichen. In einer Solidargemeinschaft kann nicht einer alles bekommen und die anderen nichts. Und wer Pflichtbeiträge zahlt, möchte und soll die Gewissheit haben, dass das Geld sinnvoll ausgegeben wird.

Deshalb die vielen gesetzlichen Regelungen fürs GKV-System und eben auch für die Kassenärztlichen VereinigungenWeiterlesen. Sie sollen am Ende etwas bewirken, was mittlerweile eigentlich unmöglich ist: Wenn ein Versicherter krank wird und GKV-Leistungen benötigt, soll er idealerweise gar nichts davon spüren, dass das Geld für die Versorgung begrenzt ist. Er soll gut und ausreichend versorgt werden. Deshalb zum Beispiel die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsplanung – damit Ärztinnen und Ärzte sowie PsychotherapeutinnenWeiterlesen und PsychotherapeutenWeiterlesen möglichst gleichmäßig verteilt übers Land versorgen. Deshalb Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses – damit nur verschrieben wird, was tatsächlich wirkt und nutzt. Deshalb Honorarordnungen wie der Einheitliche Bewertungsmaßstab – damit erkennbar ist, was welche ambulante Leistung in etwa kosten wird.

Im Rahmen von vielfältigster Arbeit. Alle KVen sowie die KBV bieten dazu umfangreiche Informationen auf ihren Homepages, manches davon auch extra für Patientinnen und Patienten. Es ist dennoch nicht immer leicht zu verstehen, was sie tun. Ein KV-Vorstandsvorsitzender vermittelt seit kurzem auf LinkedIn, was ihn Tag für Tag umtreibt: Dr. Karsten Braun von der KV Baden-Württemberg.

Ein Beispiel: Das Thema Bürokratieabbau im Gesundheitswesen. Dazu hatte das Bundesgesundheitsministerium im September 2023 ein Eckpunktepapier vorgelegt. Braun kommentierte die Vorschläge, ergänzte eigene seiner KV. Und: Wies auf das Grundproblem beim Thema Bürokratie hin: „Lieber Zeit für Patientinnen und Patienten als für Formulare! Hinter Bürokratie verbergen sich einerseits gesetzliche Regelungen, die im Interesse von Patientensicherheit, Daseinsvorsorge, Patientensteuerung, QualitätssicherungWeiterlesen, Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen oder haftungsrechtlicher Absicherung stehen. Andererseits bedeuten sie für den niedergelassenen Arzt oder die Ärztin immer viel Arbeit – zu viel Arbeit."

Das weiß keiner. Und es gibt keine objektive Antwort darauf. Das haben beispielsweise  die Debatten um die „Zwei-Millionen-Euro-Spritze“ gezeigt. Gemeint ist damit das Medikament Zolgensma des Schweizer Pharmaunternehmens Novartis. Es wurde im Mai 2020 als erstes Gentherapeutikum zur Behandlung von spinaler Muskelatrophie zugelassen. Das ist eine sehr seltene Erkrankung, die zu Muskelschwund führt. Der besondere Effekt von Zolgensma: Es soll den Krankheitsverlauf bei kleinen Kindern verzögern, mit nur einer Spritze. Wer könnte nicht verstehen, dass Eltern von betroffenen Babys sich nur eines wünschen: Dass ihr Kind die Spritze bekommt und dadurch möglichst lange gesund bleibt? Die Krankenkassen allerdings weigerten sich anfangs, nicht nur wegen des vielen Geldes. Das neue Medikament war in Europa noch nicht zugelassen. Und weil es gegen eine sehr seltene Erkrankung eingesetzt wird, fehlten Daten zu den längerfristigen Chancen und Risiken. Zolgensma ist ein gutes Beispiel für ein grundsätzliches Problem, das der Journalist Tim Szent-Ivanyi in einem Artikel so formulierte:

„Die KrankenkasseWeiterlesen Barmer muss dafür 2.256.241,75 Euro überweisen. Ist das ein angemessener Preis für ein Medikament, das ein Leben rettet? Ist es ein fairer Preis für ein Präparat, mit dem der Hersteller Novartis nach Berechnungen der Techniker-KrankenkasseWeiterlesen (TK) bereits nach kurzer Zeit einen Gewinn von 2,5 Milliarden Euro gemacht hat? Was ist die Gesellschaft bereit zu bezahlen, und was kann die Krankenversicherung überhaupt leisten?“

(Mehr Beiträge zum Thema Medikamente, Kosten und Herausforderungen fürs System unter der Rubrik Dokumente.)  

Letzte Änderung: 11. März 2024