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KV-Mitglieder: Vielfalt für die ambulante Versorgung

Auf einen Blick

Kassenärztliche Vereinigungen sind für die Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung aller gesetzlich Krankenversicherten verantwortlich. Das sind immerhin rund 72 Millionen Menschen. Für deren Gesundheit arbeiten KVen – meist  unsichtbar im Hintergrund. Sichtbarer sind ihre vielen verschiedenen Mitglieder: Rund 183.000 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologische PsychotherapeutinnenWeiterlesen und PsychotherapeutenWeiterlesen.  

Wer zur KV gehört

  • Alle selbstständigen („niedergelassenen“) Ärzte, Psychologischen PsychotherapeutenWeiterlesen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP), die im Zuständigkeitsbereich einer KV arbeiten
  • Alle unselbstständigen, also angestellt tätigen Ärzte, PP und KJP in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). MVZ sind größere Versorgungseinheiten mit mehreren Ärzten und Ärztinnen bzw. PsychotherapeutenWeiterlesen und PsychotherapeutinnenWeiterlesen. Bedingung: Sie müssen mindestens zehn Wochenstunden angestellt sein.
  • Alle ermächtigten Ärzte, PP und KJP. Sie arbeiten meistens im Krankenhaus. Damit zählen sie zwar eigentlich zur stationären Versorgung. Doch sie bringen oft besondere Kenntnisse und Erfahrungen mit, die auch für Patientinnen und Patienten in der ambulanten VersorgungWeiterlesen hilfreich sind. Deshalb genehmigen die Zulassungsausschüsse ihre Teilnahme. Es sollen keine Versorgungslücken entstehen.

Gut zu wissen

  • Team ist Trumpf

     

    KV-Mitglieder arbeiten nicht nur in EinzelpraxenWeiterlesen. Sie kooperieren mit Kolleginnen und Kollegen, u.a. in Berufsgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren.

     

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  • Streik ist verboten

     

    KVen sind etwas Besonderes: Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Staat überträgt ihnen Aufgaben, kontrolliert sie aber auch. Manches dürfen KV-Mitglieder deshalb nicht.

     

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  • Dienst ist Pflicht

     

    Wer schon mal spätabends oder am Wochenende die 11 6 11 7 gewählt hat, kennt eine der Pflichten von KV-Mitgliedern: Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten versorgen.

     

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Letzte Änderung: 26. September 2023