KV-Mitglieder: Vielfalt für die ambulante Versorgung
Auf einen Blick
Kassenärztliche Vereinigungen sind für die Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung aller gesetzlich Krankenversicherten verantwortlich. Das sind immerhin rund 72 Millionen Menschen. Für deren Gesundheit arbeiten KVen – meist unsichtbar im Hintergrund. Sichtbarer sind ihre vielen verschiedenen Mitglieder: Rund 183.000 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologische PsychotherapeutinnenPsychotherapeutinnenWeiterlesen und PsychotherapeutenPsychotherapeutenWeiterlesen.
Wer zur KV gehört
- Alle selbstständigen („niedergelassenen“) Ärzte, Psychologischen PsychotherapeutenPsychotherapeutenWeiterlesen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP), die im Zuständigkeitsbereich einer KV arbeiten
- Alle unselbstständigen, also angestellt tätigen Ärzte, PP und KJP in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). MVZ sind größere Versorgungseinheiten mit mehreren Ärzten und Ärztinnen bzw. PsychotherapeutenPsychotherapeutenWeiterlesen und PsychotherapeutinnenPsychotherapeutinnenWeiterlesen. Bedingung: Sie müssen mindestens zehn Wochenstunden angestellt sein.
- Alle ermächtigten Ärzte, PP und KJP. Sie arbeiten meistens im Krankenhaus. Damit zählen sie zwar eigentlich zur stationären Versorgung. Doch sie bringen oft besondere Kenntnisse und Erfahrungen mit, die auch für Patientinnen und Patienten in der ambulanten Versorgungambulanten VersorgungWeiterlesen hilfreich sind. Deshalb genehmigen die Zulassungsausschüsse ihre Teilnahme. Es sollen keine Versorgungslücken entstehen.
Letzte Änderung: 26. September 2023