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Praxiswissen Gesetzliche Grundlagen

Die machtvolle Position des Gemeinsamen Bundesausschusses

Nach § 92 Sozialgesetzbuch VWeiterlesen beschließt der G-BA alle Richtlinien, die für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche ärztliche  Versorgung der Versicherten nötig sind. Viel Einfluss – und teilweise harte Debatten.

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Letzte Änderung: 29. November 2023