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Wirksam bis heute: Das „Gesetz über das Kassenarztrecht“

Auf einen Blick

Nach dem II. Weltkrieg läuft in den drei Westzonen die ambulante ärztliche Versorgung im Wesentlichen nach den gesetzlichen Vereinbarungen aus der Vorkriegszeit weiter. Doch aus Sicht der damaligen Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der Kassenärztlichen VereinigungenWeiterlesen (KVen) hat das System Lücken. Ein neues Kassenarztrecht soll das Miteinander von KrankenkassenWeiterlesen und KV-System umfassend regeln.

Die heutigen Strukturen wurden vor rund 70 Jahren angelegt

Nach mehrjähriger politischer Auseinandersetzung stimmt am 25. Mai 1955 der Deutsche Bundestag dem „Gesetz über das Kassenarztrecht“ zu. Damit werden die Grundlagen für Versorgungsstrukturen geschaffen, die noch heute prägend sind:

  • Ambulanter und stationärer Versorgungsbereich werden getrennt.
  • Den KVen wird der Sicherstellungsauftrag zugesprochen: Ihnen allein wird die Verantwortung für die ambulante medizinische Versorgung übertragen, nicht (auch) den Krankenkassen.
  • Es werden Verfahrensregelungen für das Miteinander von Krankenkassen und KVen geschaffen, beispielsweise durch Schiedsinstanzen für Konfliktsituationen. Auf das Streikrecht müssen KVen und ihre Mitglieder verzichten.
  • Geregelt werden auch Honorarbestimmungen.

Kritik am Kassenarztrecht

Der Hartmannbund, ein freier Ärzteverband, sieht durch Schlichtungsverfahren und Streikverbot die Freiheit der Ärzteschaft zu sehr eingeschränkt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wäre in der ambulanten VersorgungWeiterlesen gern eigenständiger Vertragspartner neben Krankenkassen und KVen geworden. Gesetzliche Krankenkassen sind teilweise unzufrieden mit der Regelung der Sicherstellung. Sie häten die Verantwortung für die ambulante ärztliche Versorgung bei Konflikten mit den KVen notfalls lieber selbst übernommen.

Gut zu wissen

  • Mehr Schutz

     

    Krankenkassen und KVen haben unterschiedliche Interessen. Eine Graphic Novel „140 Jahre AOK“ zeigt aber auch, wieviel die Partner der Selbstverwaltung für die Versorgung geleistet haben.

     

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  • Kein Schutz

     

    Beim 127. Deutschen Ärztetag 2023 in Essen wurde eine Ausstellung zum Gedenken an verfolgte jüdische Ärztinnen und Ärzte gezeigt. Im Mittelpunkt standen ausgewählte Biografien.

     

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  • Schutz im Wandel

     

    Über das Zusammenwachsen von Ost und West wird seit dem Mauerfall diskutiert. Im „Deutschen Ärzteblatt“ wurde diese Debatte fürs Gesundheitswesen geführt – in vielen Punkten.  

     

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Letzte Änderung: 17. März 2025