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Glossar

F

Facharzt/Fachärztin

Häufig Oberbegriff für ärztliche Spezialisten/Spezialistinnen wie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte oder Urologinnen. Aber: Jeder mit einer anerkannten Weiterbildung ist Facharzt/Fachärztin, auch Hausärzte und Hausärztinnen. Grundlage: Medizinstudium als Ausbildung plus fünfjährige Weiterbildung im Fachgebiet.

Facharztstandard

Verpflichtung, mit Sorgfalt nach dem anerkannten, gesicherten Standard im eigenen Fachgebiet bzw. in der Medizin zu behandeln. Ärztinnen und Ärzte schulden ihren Patienten diesen Standard, nicht aber einen Behandlungs- oder Heilerfolg.

Facharztstatus

Übergeordnete Bezeichnung für die Qualifikation von Fachärztinnen/-ärzten, d.h. solchen mit abgeschlossener Weiterbildung. Nach dem Studium zu Ärztin/ Arzt erfolgt die mindestens fünfjährige Weiterbildung zu Fachärztin/-arzt in einem Fachgebiet, zum Beispiel Urologie, Allgemeinmedizin, Orthopädie und Unfallchirurgie.

Fortbildung

Berufsrechtliche Pflicht aller Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/-therapeuten, zuständig: deren Kammern. Ergänzend: Gesetzliche Pflicht für Vertragsärztinnen/-ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen/-peuten mit Nachweispflichten in 5-Jahres-Zeiträumen.

Freiberuflichkeit

Besonderer ideeller Status aller Ärztinnen/Ärzte, egal ob selbstständig oder angestellt. Freie Berufe erbringen Dienstleistungen, die Individuum und Gesellschaft dienen. Kennzeichen: Professionalität, Gemeinwohlverpflichtung, Selbstkontrolle, Eigenverantwortlichkeit.

Letzte Änderung: 16. Mai 2023