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Glossar

Z

Zulassung

Berechtigung, Leistungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen. Geknüpft an berufsrechtliche Voraussetzungen (bei Ärzten u.a. Approbation, Weiterbildung). Eröffnung einer vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Praxis nur nach Prüfung des Vor-Ort-Bedarfs und der Zulassung.

Zulassungsausschuss

Zuständig für Beschlüsse/Entscheidung in Zulassungssachen. Auf Landesebene gleich besetzt mit Vertretern von KV und Krankenkassen. Entscheidet u.a. über Zulassung von Vertragsärzten, -psychotherapeuten, MVZ; über Ermächtigungen, Genehmigungen für Gemeinschaftspraxen.

Letzte Änderung: 16. Mai 2023