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Glossar

H

Hausarzt/Hausärztin

Sichert die medizinische Grundversorgung. Für viele erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Qualifikation: Meist Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin. Dafür nötig: Medizinstudium als Ausbildung plus fünfjährige Weiterbildung für das Fachgebiet Allgemeinmedizin/Innere Medizin.

Hausarztzentrierte Versorgung

Verpflichtendes Angebot der Krankenkassen an Versicherte, für diese freiwillig (§73b, SGB V). Prinzip: Wahl von Hausärztin/Hausarzt als Lotse, durch diese weitere Behandlungskoordination. Besondere Vergütung außerhalb der KV-Strukturen.

Heilmittel

Werden GKV-Versicherten verordnet auf Basis von Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog. Dazu gehören u.a. Maßnahmen der Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, podologische Therapie, Ernährungstherapie.

Heilmittelvereinbarung

Regionales, jährlich verhandeltes Abkommen zwischen KV und Landesverbänden der Krankenkassen/ Ersatzkassen (§84 SGB V). Ziel: Rationale, sparsame Heilmittelverordnung.

Hilfsmittel

Werden GKV-Versicherten verordnet, um einen Heilungsprozess zu fördern oder zu helfen, eine Behinderung auszugleichen. Beispiele: Bandagen, Blutzuckermessgeräte, Prothesen, Rollstühle, Sprachverstärker.

Honorar

Prinzip: Keine Rechnung in der Praxis. Es gilt: Vorlage der Krankenversichertenkarte, dann Behandlung (Dienst- oder Sachleistung). Bezahlung von Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten dafür: Durch die Krankenkassen (Beitragsgelder) über den Umweg über die KVen. Hinzu kommen Steuerzuschüsse im System.

Honorarverteilung

Kompliziertes KV-Regelwerk wegen Honorarbegrenzung (Budgetierung). Ziel: Begrenztes Geld der Gesetzlichen Krankenversicherung für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung möglichst gerecht an Vertragsärzte und -psychotherapeuten verteilen. Basis: Einheitlicher Bewertungsmaßstab.

Letzte Änderung: 16. Mai 2023