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Glossar

M

Medizinische Fachangestellte (MFA)

Beliebter (weiblicher) Assistenzberuf im Gesundheitswesen. Verbindet Kenntnisse aus den Bereichen Medizin und Praxisverwaltung. Zweijährige Ausbildung im dualen System, Aufstiegschancen durch Spezialisierung möglich.

Medizinischer Dienst

Gesetzlich vorgeschriebener Gutachterdienst zur Beratung von Kranken- und Pflegekassen (9. Kapitel, SGB V). Aufgaben u.a.: Einstufung von Pflegebedürftigkeit, Qualitätsprüfungen Krankenhaus, Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit und im Einzelfall zur Wirtschaftlichkeit ambulanter Leistungen (u.a. §62, BVM).

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Größere Einheiten der vertragsärztlichen Versorgung. Ärztlich geleitet. Grundidee: Patientenversorgung durch verschiedene Facharztgruppen (selbstständig, angestellt) plus nicht-ärztliche Teammitglieder. Nötig wie bei Einzelpraxen u.a.: Genehmigung des Zulassungsausschusses.

Muster-Weiterbildungsordnung

Basisregelwerk der Weiterbildung auf Bundesländerebene. Wird vom Deutschen Ärztetag auf Grundlage von Ausarbeitungen der Bundesärztekammer verabschiedet. Regelt Inhalte, Dauer und Form der Weiterbildung. Wird von den Landesärztekammern auf Basis landesrechtlicher Vorgaben verabschiedet.

Letzte Änderung: 16. Mai 2023