Glossar
R
Risikostrukturausgleich
Gilt für die GKV seit 1994, s.a. Gesundheitsfonds. Krankenkassen sollen sich nicht dadurch Wettbewerbsvorteile verschaffen können, dass sie möglichst viele gesunde und gutverdienende Mitglieder anwerben.
Letzte Änderung: 16. Mai 2023