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Glossar

R

Risikostrukturausgleich

Gilt für die GKV seit 1994, s.a. Gesundheitsfonds. Krankenkassen sollen sich nicht dadurch Wettbewerbsvorteile verschaffen können, dass sie möglichst viele gesunde und gutverdienende Mitglieder anwerben.

Letzte Änderung: 16. Mai 2023