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Glossar

U

Überversorgung

Der G-BA setzt in Richtlinien Maßstäbe für eine ausgewogene haus- und fachärztliche Versorgungsstruktur. Arbeiten danach (theoretisch) zu viele Ärzte/ Psychotherapeuten in einzelnen Städten oder Regionen, greifen Beschränkungen. V.a. sind keine weiteren Zulassungen mehr erlaubt (§101-104, SGB V).

Umsatzgarantie

Mittel zur Förderung ärztlicher Niederlassung. Hintergrund: Junge Ärztinnen/Ärzte scheuen teilweise die hohen Kosten beim Aufbau einer selbstständig geführten Praxis. Die KVen unterstützen sie dabei teilweise finanziell, vor allem, wenn vor Ort Ärztinnen/Ärzte fehlen. Höhe: Hängt von KV und genauem Förderziel ab.

Unterversorgung

Der G-BA setzt in Richtlinien Maßstäbe für eine ausgewogene haus- und fachärztliche Versorgungsstruktur. Arbeiten danach (theoretisch) zu wenige Ärzte/ Psychotherapeuten in einzelnen Städten oder Regionen, müssen die Gemeinsamen Landesausschüsse von Krankenkassen und KVen gegensteuern (§100, 105 SGB V).

Letzte Änderung: 16. Mai 2023