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Glossar

W

Wahlrecht

KV-Mitglieder wählen ihre Vertreterversammlung, das höchste Entscheidungsgremium einer KV, das u.a. den Vorstand bestimmt (passives Wahlrecht). Sie können auch selbst für die KV-Vertreterversammlung kandidieren (aktives Wahlrecht).

WANZ

Abkürzung für die Verpflichtung von allen Vertragsärzten und -psychotherapeuten, aber auch Versicherten zum sparsamen Umgang mit Mitteln der GKV. Leistungen müssen wirtschaftlichlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein (§12, SGB V).

Weiterbildung

Verpflichtende Phase für spätere Fachärztinnen/Fachärzte. Ärztliche, mindestens fünfjährige Qualifizierungsmaßnahmen nach Medizinstudium und Approbation. Ziel: Spezialisierung in einem ärztlichen Fachgebiet. Inhalte, Dauer und Form legen wesentlich die Landesärztekammern fest. Basis: Muster-Weiterbildungsordnung.

Letzte Änderung: 16. Mai 2023