Glossar
W
Wahlrecht
KV-Mitglieder wählen ihre Vertreterversammlung, das höchste Entscheidungsgremium einer KV, das u.a. den Vorstand bestimmt (passives Wahlrecht). Sie können auch selbst für die KV-Vertreterversammlung kandidieren (aktives Wahlrecht).
WANZ
Abkürzung für die Verpflichtung von allen Vertragsärzten und -psychotherapeuten, aber auch Versicherten zum sparsamen Umgang mit Mitteln der GKV. Leistungen müssen wirtschaftlichlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein (§12, SGB V).
Weiterbildung
Verpflichtende Phase für spätere Fachärztinnen/Fachärzte. Ärztliche, mindestens fünfjährige Qualifizierungsmaßnahmen nach Medizinstudium und Approbation. Ziel: Spezialisierung in einem ärztlichen Fachgebiet. Inhalte, Dauer und Form legen wesentlich die Landesärztekammern fest. Basis: Muster-Weiterbildungsordnung.
Letzte Änderung: 16. Mai 2023